9/10 - REGELUNG
9/10 Regelung in der GKV
Bundestag: Gesetzesänderung zum 01.08.2017
Nach der am 27.02.2017 beschlossenen Gesetzesänderung wird die 9/10-Regelung für die Mitgliedschaft in der Pflichtversicherung durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Frauen entschärft. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, wird sich die Situation für viele bisher von der Regelung betroffene Rentnerinnen ab dem 1. August verbessern. Ihren Mitgliedszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dann Kindererziehungszeiten von bis zu drei Jahren pro Kind hinzugefügt. Dies gilt für leibliche Kinder, Pflegekinder und Stiefkinder gleichermaßen. Die neue Anrechnung von Erziehungszeiten wird dazu führen, dass in Zukunft viel mehr Frauen bei Rentenantritt die 9/10-Regelung in der Pflichtversicherung erfüllen können.
Die 9/10-Regelung besagt, dass als Rentner in der Krankenversicherung nur der pflichtversichert wird, der in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 9/10 Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist. Als Pflichtmitglieder unerwünscht waren dadurch auch sehr viele Frauen, die ihr Berufsleben jung begonnen haben, Kinder aufgezogen und später in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zurückgekehrt sind. Viele von ihnen waren oder sind mit Beamten, Soldaten, Richtern oder auch Selbstständigen verheiratet und waren über ihre Männer in den Erziehungszeiten zeitweise privat versichert. Von ihrer oft niedrigen Rente müssen sie bisher auch noch die sehr viel höheren Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung für Rentner zahlen. Durch die nun beschlossene Anrechnung von Kindererziehungszeiten können nun viele von ihnen auch als Rentnerin gesetzlich versichert bleiben und müssen nicht wechseln. Allerdings äußerte Frau Koslowski, eine der betreibenden Rentnerinnen, in einem Interwiev mit der NeuenOsnabrücker Zeitung: „Diese Änderung hilft leider nur einigen.“ Sie habe schon viele Anrufe von Mitgliedern ihrer im Jahr 2015 gegründeten Initiative erhalten, die auch unter den neuen Bedingungen den Sprung in die Pflichtversicherung nicht machen könnten. „Ich denke, die Hälfte schafft es, die andere Hälfte muss weiterkämpfen“, meint Koslowski. Besonders froh sei sie, dass die Neuregelung nicht nur für die jungen Mütter gelte, sondern auch für die Älteren, die bereits in Rente seien.
Unklar sei noch, ob möglicherweise die Rentnerinnen, die bereits seit Jahren die hohen Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zahlten und durch die Neuerung jetzt einen veränderten Status hätten, auf Rückzahlungen hoffen könnten. „Wir zahlen ja fast alle schon seit Längerem nur unter Vorbehalt“, betont Koslowski. Die entsprechende Klage eines Mitglieds der Initiative habe das Bundesverfassungsgericht bereits angenommen. „Wir hoffen natürlich, dass wir auch noch etwas zurückbekommen. Aber da muss man jetzt abwarten, wie das Gericht entscheidet“, betont die Bielefelderin. Außerdem lege bei der EU in Brüssel auch noch eine Petition der Initiative vor. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatte die Änderung ausdrücklich abgelehnt. „Das mit dem Änderungsantrag vorgesehene Vorhaben, im Wege einer grob generalisierenden Ausnahmeregelung bestimmte Zeiten ohne eine gesetzliche Krankenversicherung erstmals wie Zeiten in der GKV zu behandeln, kann aus ordnungspolitischen Gründen nicht unterstützt werden“, hieß es einem Gutachten des Spitzenverbandes zu den Änderungen.
Die Berechnungsgrundlage:
Petition 9/10-Regelung gescheitert
Politik bleibt hart bei Kassenbeitrag für Rentner
Der Petitionsausschuss des Bundestages wird eine Änderung der umstrittenen 9/10-Regelung ablehnen. Betroffenen bleibt nur der Rechtsweg. Die Hoffnung zahlreicher Rentner in OWL im Kampf um niedrigere Krankenkassenbeiträge hat sich zerschlagen. Der Petitionsausschuss des Bundestages wird das Ersuchen um eine Änderung der sogenannten 9/10-Regelung nicht unterstützen. Das erfuhr nw.de aus Berliner Kreisen. Nur wer die 9/10-Regelung erfüllt, wird als Rentner Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet deutlich niedrigere Beiträge als bei einer freiwilligen Mitgliedschaft. In die werden viele Ehepartner von Beamten oder Selbstständigen beim Renteneintritt gezwungen. Hintergrund ist, dass sie irgendwann über ihre Partner Mitglied der privaten Krankenversicherung waren. Für die freiwillige Versicherung wird auch das Einkommen des Partners angerechnet.
Etliche Petitionen gingen aus ganz Deutschland in Berlin ein auch aus OWL. Wie jene von Eva Koslowski aus Bielefeld und Marianne Nolting aus Lemgo. Doch der Erfolg blieb aus. Nach Informationen dieser Zeitung haben die Berichterstatter des Ausschusses im Gespräch mit CDU, SPD und Grünen ihre Position festgelegt. Demnach soll sich weder rückwirkend etwas für die Betroffenen ändern, noch künftig an der 9/10-Regelung gerüttelt werden. Sie sei wichtig, um das Solidarprinzip der Krankenversicherung zu erhalten. Lediglich in einem Punkt sieht die Politik Handlungsbedarf: Der Ausschuss will die Bundesregierung prüfen lassen, ob man die Informationen für Betroffene verbessern kann. Es gehe um eine verpflichtende Aufklärung bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung.
Selbst die Härtefälle von Frauen, denen nur Tage oder Wochen zur Erfüllung der 90 Prozent fehlen, bleiben bestehen. Nach Ansicht der Politiker müsse es immer einen Stichtag geben, auch wenn der gelegentlich problematisch sei. Der endgültige Beschluss des Petitionsausschusses fällt zwar erst 2016, da sich aber die Berichterstatter von Koalition und Opposition einig sind und die Fraktionen dies mittragen, ist ein positives Votum sehr unwahrscheinlich. Mehrere Betroffene haben vor dem Landessozialgericht in Essen gegen ihre Krankenkasse geklagt.